AGB

A) Allgemeine Patienten-Informationen

1. Behandlungskonzept der Alpine BioMedical AG

Die Alpine BioMedical AG ist eine Klinik für Biologische und Integrative Medizin.
In unserer Klinik verbinden wir die wissenschaftliche Medizin mit moderner und traditioneller Naturheilkunde zu einer Integrativen Medizin. Wir sehen den Menschen in seiner Ganzheit aus Körper, Geist und Seele. Dabei kombinieren wir die Methoden der «Schulmedizin» mit etablierten Verfahren der klassischen Naturheilverfahren und moderner Biologischer Medizin sowie der Traditionellen Medizin unseres Kulturkreises, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der Umweltmedizin und auch der Biologischen Zahnmedizin. So entsteht ein individuelles Diagnose- und Therapiekonzept. Häufig werden in der konventionellen Schulmedizin nur die Symptome behandelt. Wir möchten die Ursachen der Erkrankungen erkennen und behandeln und nehmen uns sehr viel Zeit, den Menschen in seiner Ganzheit zu sehen.
Wir sind jedoch weder eine Einrichtung der Basisversorgung noch eine klassische
Hausarztpraxis, sondern eine Spezialeinrichtung für erweiterte Medizin.
Unsere Klinik hat sich auf chronische Erkrankungen spezialisiert, wie Tumorerkrankungen, neurologische Störungen, Autoimmunerkrankungen oder auch chronische Infektionen. Wir helfen aber auch Patienten, bei denen bisher noch keine eindeutige Diagnose gestellt werden konnte oder begleiten diese auch im Rahmen der Prävention oder bei der Optimierung ihrer Gesundheit.

2. Abrechnung mit Krankenkassen und anderen Kostenträgern

Die Alpine BioMedical AG ist eine Privatklinik und unsere Ärzte stehen Ihnen ausschliesslich als Privatärzte zur Verfügung. Nur auf diese Weise können wir uns genügend Zeit nehmen und Ihnen das gesamte Spektrum an moderner Diagnostik und Therapie anbieten. Wir haben uns bewusst für die Privatabrechnung entschieden, um unser spezialisiertes, integratives Therapiekonzept nicht gemäss allgemeiner Erstattungsrichtlinien etwaiger Versicherungsträger limitieren zu müssen, sondern ganz auf den Erfolg Ihrer Behandlung auszurichten.
Das bedeutet, Sie können die Rechnungen der Alpine BioMedical AG nicht bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kosten für Behandlungen und Therapien werden nicht von der Grundversicherung (Tarmed) oder Zusatzversicherungen übernommen. Auch die von uns häufig eingesetzten biologischen und naturheilkundlichen Arzneimittel und Vitalstoffpräparate der Orthomolekularen Medizin werden von der Grundversicherung und von Zusatzversicherungen nicht übernommen. Wir rechnen alle Positionen privat nach transparenten Leistungspositionen ab und orientieren uns nicht an pauschalen Gebührenziffern der Krankenversicherungen oder anderen Leistungsträgern. Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam die beste, nachhaltigste und gesündeste Lösung für Ihr gesundheitliches Anliegen, unter Berücksichtigung Ihrer derzeitigen Situation, zu finden. Deshalb fokussieren wir unsere Behandlungskonzepte auf den bestmöglichen Erfolg für Ihre Gesundheit und nicht darauf, den standardisierten Leistungskatalogen von Verbänden und Versicherungsunternehmen zu entsprechen. Rechnungen und Kostenvoranschläge mit Privat-Positionen werden von Versicherungsträgern und Ämtern in der Regel nicht akzeptiert, sodass von einer Übernahme der Kosten nicht auszugehen ist.
Sollten Sie nach einer abgeschlossenen Behandlung die Rechnung bei einem Versicherungsunternehmen oder anderweitigen Institution, zwecks Kostenübernahme, einreichen, können wir Ihnen, bis auf einen Arztbrief und die Zusendung der diagnostischen Befunde, keine weitere Hilfestellung anbieten. Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis, da sich in der Vergangenheit der detaillierte Schriftverkehr mit Versicherungen als ausserordentlich zeitintensiv und aussichtslos erwiesen hat.

3. Ablauf und Regelungen

Zu Beginn einer Behandlung wird eine exakte schulmedizinische Diagnose gestellt und mit dem Patienten weitere diagnostische Möglichkeiten der Biologischen Medizin, Umweltmedizin und Naturheilverfahren besprochen, um dann gemeinsam einen individuellen Therapieplan zu erstellen. Gemeinsam mit dem Patienten wird entschieden, ob eine schulmedizinische Behandlung mit komplementären Verfahren ergänzt wird (Integrative Medizin) oder ob mit den Methoden der Biologischen Medizin behandelt wird. Daher ist es wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen, unseren Gesundheitsfragebogen korrekt und umfassend auszufüllen und uns auch vorhandene Befunde oder Berichte im Vorfeld zur Verfügung stellen.
In einem ausführlichen Erstgespräch, welches 60 bis 120 Minuten dauert, werden wir uns Zeit nehmen, um Ihrem Anliegen gerecht zu werden und erfassen Ihre Krankengeschichte, werten alle bisher vorhandenen Befunde aus und führen eine Ganzheitsmedizinische Untersuchung durch. In einem Folgetermin besprechen wir zusammen Ihre Befunde und können dann ein individuelles therapeutisches Vorgehen und gegebenenfalls auch weitere diagnostische Schritte empfehlen. Dabei arbeiten wir nicht nur eng mit der zahnmedizinischen Abteilung unserer Klinik, der Alpine BioDental AG, sondern auch mit anderen Therapeuten, wie Ernährungsberatern, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, und weiteren Fachärzten zusammen. Unser Ziel ist stets das langfristig optimale Ergebnis für den Patienten. Dafür ist es gelegentlich notwendig, von dem Behandlungsplan abzuweichen. Sofern eine Abweichung von dem Therapieplan notwendig ist, werden wir Sie über den angepassten Ablauf und mögliche Zusatzkosten im Vorfeld informieren.

B) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die Alpine BioMedical AG erbrachten Leistungen resp. für alle Rechtsgeschäfte und Verträge mit der Alpine BioMedical AG.
Die Alpine BioMedical AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für jedes Rechtsgeschäft ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Vertrag physisch oder elektronisch beiliegende Version der AGB massgebend. Sie ist ein integrierter Bestandteil des jeweiligen Auftragsverhältnis zwischen der Alpine BioMedical AG und dem Auftraggeber.
Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Alpine BioMedical AG schriftlich bestätigt werden.

2. Dienstleistungen

Als Dienstleistung im Sinne dieser AGB gelten: Beratungen, Begutachtungen, Zweitmeinungen, Analysen, Diagnostiken, Untersuchungen, Therapien und weitere, dem Zweck dienliche Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden unter anderem auf Grundlage der Patientenanamnese erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Information ist ausschliesslich der Patient verantwortlich.

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich, indem der Auftraggeber dies schriftlich, telefonisch, per E- Mail oder im persönlichen Gespräch erklärt.
Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung des Anamnesebogens und der AGBs kommt der Vertrag resp. die Auftragserteilung zwischen der Alpine BioMedical AG und dem Auftraggeber zustande und der Auftraggeber akzeptiert die Geltung der AGBs vollumfänglich.
Nach dem Ausfüllen unseres Fragebogens kann der Auftraggeber einen
unverbindlichen Kostenvoranschlag für einen ambulanten oder teilstationären Aufenthalt verlangen. Darin sind die medizinischen Leistungen enthalten, jedoch keine externen Leistungen wie z.B. Labor, Medikamente, Röntgen, Unterkunft, Verpflegung etc. In der Biologischen Medizin wird der Therapieplan individuell auf den Auftraggeber abgestimmt und kann deswegen erst vor Ort exakt erstellt werden. Somit kann die Rechnung vom unverbindlichen Kostenvoranschlag abweichen.

4. Identität des Vertragspartners

Der Vertrag wird geschlossen zwischen Auftraggeber und der:

Alpine BioMedical AG
Bahnhofplatz 12
CH-8400 Winterthur ZH
Telefon: +41 52 203 10 11
E-Mail: info@alpine-biomedical.ch
Webseite: www.alpine-biomedical.ch
Unternehmensidentifikationsnummer (UID) und MWST Nr.: CHE-175.898.604

5. Termine

Die Alpine BioMedical AG verpflichtet sich, dem Leistungsempfänger die vereinbarten
Dienstleistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Auftraggeber sich verpflichtet, diese Dienstleistung zum vorbestimmten Zeitraum anzunehmen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Alpine BioMedical AG liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen kann der Auftraggeber

  1. auf weitere Dienstleistungen verzichten: Dies hat er der Alpine BioMedical AG unverzüglich mitzuteilen.
  2. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
  3. der Alpine BioMedical AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die Alpine BioMedical AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Auftraggeber, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Alpine BioMedical AG muss den Auftraggeber so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

6. Widerruf und Kündigung

6.1. Ambulante Termine

Wird eine Terminvereinbarung für ambulante Termine durch den ambulanten Auftraggeber nicht angetreten, werden ihm die entsprechenden Ausfallkosten der geplanten Behandlung in Rechnung gestellt, sofern nicht spätestens 24 Stunden vor Termin eine Absage erfolgt ist.

6.2. Teilstationäre Termine von ein- oder mehrwöchiger Dauer

Wird eine ein- oder mehrwöchige Behandlung durch den Auftraggeber nicht angetreten, betragen die Stornierungskosten CHF 1000.00 für die gesamte geplante Zeit, wenn die Absage weniger als 7 Tage vor Beginn oder gar nicht erfolgt. Erfolgt die Absage nach Buchung der Termine mindestens 14 Tage im Voraus, behält die Alpine BioMedical AG nur die Verwaltungskaution von CHF 500.00 ein. Bei einer Verschiebung der Behandlung wird die Verwaltungskaution von CHF 500.00 dem Auftraggeber gutgeschrieben und bei der nächsten Behandlung verrechnet. Wesentliche Auftragsänderungen gelten als neuer Vertragsabschluss und sind nach den entsprechenden Regeln zu vereinbaren.

7. Zahlungsbedingungen

Jeder Auftraggeber erhält eine schriftliche Offerte über die geplante Behandlung.
Die Alpine BioMedical AG stellt dem Auftraggeber im Falle einer ambulanten Behandlung direkt nach der Therapie eine Rechnung aus. Diese ist, direkt im Anschluss an die Behandlung, vor Ort mit Kreditkarte oder in bar zu bezahlen.
Für die Zahlung werden folgende Zahlungsmittel akzeptiert:
Barzahlungen in Schweizer Franken, Maestro, Visa, Mastercard, American Express, Postcard, TWINT. Diners Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Für Auftraggeber, die eine teilstationäre Behandlung für eine oder mehrere Wochen geplant haben, werden die Kosten in einer Offerte dargelegt, wobei der Alpine BioMedical AG eine angemessene Abweichung bei der Höhe der Kosten vorbehalten bleibt. Zugleich wird festgehalten, dass Kosten für Drittleistungen (z.B. Laboruntersuchungen) sowie pharmazeutischen Produkten in der Offerte nicht enthalten sind und somit zusätzlich zu den aufgeführten Kosten anfallen.
Die Anzahlung, welche in der Offerte festgelegt wird, erfolgt bei einem teilstationären Aufenthalt im Voraus, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Offerte. Mit der Unterschrift des Kostenvoranschlages oder Überweisung der notwendigen Anzahlung erklärt sich der Auftraggeber mit der besprochenen Therapie und den Kosten einverstanden. Ihre Anzahlung dient als Reservierungsbestätigung Ihres Termins.
Wir nehmen uns für Ihre Behandlung ausreichend Zeit und stehen Ihnen mit unserer gesamten Expertise und viel Zeit exklusiv zur Verfügung. In dieser Zeit konzentrieren wir uns auf Ihre Therapie und behandeln parallel keine weiteren Patienten. Somit dient Ihre Anzahlung auch für uns als Sicherheit. Die Anzahlung wird selbstverständlich mit der Rechnung für Ihre Behandlung und den tatsächlich erbrachten Leistungen verrechnet. Ein etwaiges Guthaben kann für spätere Behandlungen verwendet oder am Ende der Behandlung ausbezahlt werden.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Alpine BioMedical AG berechtigt,

  1. Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zu erstellen
  2. und/oder noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

Sind Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Alpine BioMedical AG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Dienstleistung oder ein Teil davon bereits erbracht wurden. Hält der Auftraggeber die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der gemäss OR 104 Abs. 1 bei 5 % liegt.
Jede weitere Zahlungsaufforderung wird mit einer pauschalen Administrations-Entschädigung von 15 CHF belastet.
Die Abtretung oder Verpfändung aller sich aus dieser Vereinbarung wechselseitiger Ansprüche gleich welchem Rechtsgrund an Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch für alle zusätzlich abgeschlossenen, individuellen Honorarvereinbarungen, die für weitere Therapien (z.B. Infusionsbehandlungen, Chelat-Therapie, Ozon-Therapie usw.) vereinbart werden.

8. Gewährleistung

Die Alpine BioMedical AG verpflichtet sich zur sorgfältigen und qualitativ hochwertigen Erbringung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Dienstleistungen. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der eingesetzten Drittparteien (z.B. externe Therapeuten, medizinische Labore, Hotels), soweit es in ihrer Fachkompetenz liegt und gesetzlich zulässig ist. Gewährleistet wird die sorgfältige und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft/Lehre und der langjährigen Erfahrung entsprechende Ausführung der vereinbarten Dienstleistung.
Wir achten somit auf die getreue und sorgfältige Ausführung der Behandlungen nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch nicht den Erfolg der Behandlung garantieren. Wie in allen Bereichen des Gesundheitswesens ist die Heilung patientenspezifisch, individuell verschieden und hängt grundlegend zusammen mit der Lebensführung, den Gewohnheiten und medizinischen Besonderheiten des jeweiligen Patienten.

9. Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsbeziehung bearbeitet Alpine BioMedical AG Personendaten, entsprechend der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Die vertraulich behandelnden Daten dienen nur der internen Verarbeitung und werden ohne allfällige Zustimmung der Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben. Es werden nur Daten erhoben, die zur Ausführung der Aufträge notwendig sind.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung von Alpine BioMedical AG finden sich in der «Datenschutzerklärung», abrufbar auf der Website.
Aufgrund von Anpassungen der Datenschutzrichtlinien, welche im September 2023, werden an dieser Stelle auch auf die Datenschutzrichtlinien eingegangen.

9.1. Einverständniserklärung

„Ich bestätige mit meiner Unterschrift oder dem elektronischen Akzeptieren der AGBs, dass ich mit der Bearbeitung meiner Daten, den Zugriffen auf die Daten durch die Ärztin oder den Arzt sowie der Weitergabe der Daten an Dritte gemäss Patienteninformation einverstanden bin. Ich bin mir über mögliche Risiken beim Datenaustausche von besonders schützenswerten Personendaten (mögliche Einsicht von unberechtigten Dritten bei unsicheren Kommunikationswegen) sowie meiner Rechte bewusst und gebe mein Einverständnis für den gegenseitigen Kontakt zwischen meiner Ärztin / meinem Arzt und mir als Patient/in durch die oben angegebenen Kontaktinformationen. Patienteninformationen werden seitens der Arztpraxis ausschliesslich über gesicherte Kommunikationswege weitergegeben. Ich bin einverstanden, dass administrative Anliegen wie zum Beispiel Terminverschiebungen mit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation (Mailadressen wie @bluewin.ch, @gmail.com etc.) erfolgen.

9.2. Patienteninformationen zum Umgang mit Personendaten

Wir möchten Sie darüber informieren, zu welchem Zweck die Alpine BioMedical AG (nachfolgend Arztpraxis) Ihre Personendaten erhebt, speichert oder weiterleitet. Zusätzlich informieren wir Sie über Ihre Rechte, welche Sie im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen können.

9.3. Verantwortlichkeiten

Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personendaten und insbesondere Ihrer Gesundheitsdaten ist die Arztpraxis. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das Praxispersonal oder direkt an Ihre Ärztin / Ihren Arzt.

9.4. Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung

Die Bearbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung sowie Aufbewahrung) Ihrer Daten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages und der gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung des Behandlungszwecks sowie zu den damit verbundenen Pflichten. Die Erhebung von Daten erfolgt einerseits durch die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt im Rahmen Ihrer Behandlung. Andererseits erhalten wir auch Daten von weiteren Ärztinnen/Ärzten und Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. In Ihrer Krankengeschichte werden nur Daten bearbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung stehen. Die Krankengeschichte umfasst die auf dem Patientenformular gemachten persönlichen Angaben wie Personalien, Kontaktdaten und Versicherungsangaben sowie unter anderem das im Rahmen der Behandlung durchgeführte Anamnesegsgespräch, Behandlungsgespräch oder Aufklärungsgespräch, erhobene Gesundheitsdaten wie Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde.

9.5. Dauer der Aufbewahrung

Ihre Krankengeschichte wird während 20 Jahren nach Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt. Danach wird sie mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter aufbewahrt oder sicher gelöscht bzw. vernichtet.

9.6. Weitergabe der Daten

Ihre Personendaten und insbesondere Ihre medizinischen Daten übermitteln wir nur dann an externe Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt ist oder wenn Sie im Rahmen Ihrer Behandlung in die Weitergabe der Daten eingewilligt haben.

  • Die Übermittlung an Ihre Krankenversicherung bzw. an die Unfall- oder Invalidenversicherung erfolgt zum Zweck der Abrechnung der Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen. Die Art der übermittelten Daten orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Weitergabe an kantonale sowie nationale Behörden (z.B. kantonsärztlicher Dienst, Gesundheitsdepartemente etc.) erfolgt aufgrund gesetzlicher Meldepflichten.
  • Optional: Die Weitergabe der notwendigen Patienten- und Rechnungsdaten an das Inkassobüro erfolgt zwecks Inkasso (Einziehen von fälligen Geldforderungen).
  • Datenübermittlung an Labore zwecks Analysen und entsprechender Datenauswertung (intern) und Kommunikation mit der Alpine BioMedical AG

Im Einzelfall, abhängig von Ihrer Behandlung und Ihrer entsprechenden Einwilligung, erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger (z.B. Labore, andere Ärztinnen und Ärzte).

9.7. Widerruf Ihrer Einwilligung

Haben Sie für eine Datenbearbeitung Ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Der Widerruf oder der Wunsch nach Änderung einer Einwilligung hat schriftlich zu erfolgen. Sobald wir Ihren schriftlichen Widerruf erhalten haben und die Bearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, wird die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt vom Widerruf unberührt

9.8. Auskunft, Einsicht und Herausgabe

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Krankengeschichte einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.

9.9. Recht auf Datenübertragung

Sie haben das Recht, Daten, die wir automatisiert bzw. digital verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitergabe von medizinischen Daten an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

9.10. Berichtigung Ihrer Angaben

Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit auf die Anbringung eines Bestreitungsvermerks.

10. Schriftformerfordernis

Alle nach Vertragsabschluss abzugebenden Erklärungen sind nur in Schriftform wirksam.

11. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahekommt.
Anpassungen dieser AGB bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Alpine BioMedical AG.

12. Geltendes Recht

Die vertragliche Beziehung zwischen Alpine BioMedical AG und dem Auftraggeber unterliegt dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss von internationalen Übereinkommen.

13. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen (einschliesslich dieser AGB) sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Alpine BioMedical AG, in 8400 Winterthur (ZH) Schweiz, zuständig.

14. Kenntnisnahme und Einverständniserklärung

Mit nachfolgender Unterschrift erklärt der Auftraggeber, vom Inhalt der AGBs vollumfänglich Kenntnis genommen zu haben, erteilt hierzu sein Einverständnis und erlaubt, der Alpine BioMedical AG, im Falle einer Notwendigkeit oder Nachfrage und im Rahmen der beschriebenen Gegebenheiten, Akten anzufordern oder Auskünfte zu erteilen.

Wir sind für Sie da

Unser erfahrenes Team ist jederzeit für Sie da und steht Ihnen vertrauensvoll bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit zur Seite.